aus Welt am Sonntag 28.09.09
Studium kann die Steuerlast senken Von Barbara Brandstetter 27. September 2009, 04:00 Uhr
Steuerzahler, die nach einer Ausbildung studieren, haben nun gut lachen.Sie können den Finanzminister an den Studienkosten beteiligen – und zwar in unbegrenzter Höhe.Der Fiskus muss selbst dann einen Teil der Kosten übernehmen, wenn der angehende Akademiker keinen Cent verdient. Denn die Ausgaben für Studiengebühren, Bücher oder Fahrten von und zur Uni können Sie dem Fiskus als sogenannte „vorweggenommene Werbungskosten“ in Rechnung stellen.
Steuerzahler, die nach einer Ausbildung studieren, haben nun gut lachen. Sie können den Finanzminister an den Studienkosten beteiligen – und zwar in unbegrenzter Höhe. Der Fiskus muss selbst dann einen Teil der Kosten übernehmen, wenn der angehende Akademiker keinen Cent verdient. Denn die Ausgaben für Studiengebühren, Bücher oder Fahrten von und zur Uni können Sie dem Fiskus als sogenannte „vorweggenommene Werbungskosten“ in Rechnung stellen. Das entschieden die Richter des Bundesfinanzhofs und schoben damit der Sparwut des Finanzministers einen Riegel vor (Az. VI R 14/07). Seit dem Jahr 2004 dürfen Steuerzahler die Ausgaben für eine Erstausbildung oder ein Erststudium außerhalb eines Ausbildungsverhältnisses nur noch als Sonderausgaben und zudem nur begrenzt bis maximal 4000 Euro abrechnen. Die Neuregelung bringt neben der begrenzten Abzugsfähigkeit der Kosten einen weiteren Nachteil mit sich: Sonderausgaben können nur in dem Jahr in der Steuererklärung verrechnet werden, in dem sie anfallen. Da Studenten oder Auszubildende häufig keine oder keine hohen Einkünfte haben, verpufft der Sonderausgabenabzug. Hochschüler müssen die Ausgaben seit 2004 daher meist ohne Fiskus schultern. Anders verhält es sich hingegen, wenn die Ausgaben als Werbungskosten abgerechnet werden können, wie die Münchener Richter nun fordern. Angehende Akademiker, die vorher eine Ausbildung absolviert haben, sollten daher sämtliche Ausgaben rund ums Studium in der Steuererklärung angeben. Wer in den vergangenen Jahren die Bögen für das Finanzamt nicht ausgefüllt hat, sollte dies für die Jahre ab 2005 nachholen. Auch wenn der Student kein Geld verdient, ziehen die Finanzbeamten die Ausgaben fürs Studium ab und ermitteln den Verlust. Die Verluste können in die folgenden Jahre übertragen werden – so lange, bis der Student Geld verdient. Spätestens dann kann er mit den angehäuften Verlusten seine Steuerlast kräftig drücken.
Nicht geklärt hat der Bundesfinanzhof jedoch die Frage, ob die Ausgaben auch für ein Studium direkt nach dem Abitur oder Wehr- oder Zivildienst als Werbungskosten verrechnet werden können. In dieser Frage ist jedoch ein Verfahren beim Finanzgericht Niedersachsen anhängig (Az. 1 K 405/05). Studenten sollten daher Jahr für Jahr eine Steuererklärung machen, die Ausgaben für das Studium auflisten, gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen und auf das laufende Verfahren vor dem Finanzgericht Niedersachsen verweisen.
Original-Link:
http://www.welt.de/die-welt/finanzen/article4639698/Studium-kann-die-Steuerlast-senken.html